Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Braatz-Consulting:
1. Die Angebote erfolgen bei den angebotenen Immobilien aufgrund vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Weitergebende für die volle Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Braatz-Consulting ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
3. Ein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
4. Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
5. Der Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung bezüglich des benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Die Provision ist sofort nach Rechnungslegung -ohne Abzug- zu zahlen und fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.